Łatweprawko
Frage Nr. 10394 1 Pkt. Grundfrage B

Betrifft das Zeichen Fahrzeuge mit explosiven bzw. leicht entzündlichen Stoffen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadt auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße); rechts steht das Zeichen C-17 - ein weißes Rechteck mit dem Symbol eines Fahrzeugs, das gefährliche Güter befördert, und einem blauen Pfeil nach rechts - sowie das Zusatzzeichen "150 m". Dieses Zeichen gilt für Fahrzeuge mit explosiven oder leicht entzündlichen Stoffen. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen C-17 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern" die an der Kreuzung geltende, auf dem Zeichen angegebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge bedeutet, die gefährliche Güter befördern, wie sie in den Vorschriften zum Zeichen B-13a bestimmt sind, also in Mengen, bei denen das Fahrzeug mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet sein muss. Gefährliche Güter sind alle Klassen aus den Vorschriften über die Beförderung auf der Straße: explosive Stoffe, brennbare Gase, leicht entzündliche Flüssigkeiten, giftige, ätzende und andere Stoffe. Fahrzeuge mit explosiven oder leicht entzündlichen Stoffen gehören also zu dieser Gruppe und müssen in 150 m rechts abbiegen - meist, um einen Tunnel, dichte Bebauung oder eine Wassergewinnungsanlage zu meiden. Für den Fahrer eines Pkw ist das Zeichen nur eine Information, dass Tankwagen und Lkw mit orangefarbenen Tafeln gleich nach rechts abbiegen werden.

Rechtsgrundlage: § 41 und § 19 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

Themen: Verbotszeichen
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