Auf welcher Strecke gilt die aus diesem Zeichen resultierende Geschwindigkeitsbeschränkung?
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B. Bis zur Aufstellung des Widerrufs.
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf einem Gleisbereich neben der Fahrbahn. Rechts vom Gleis steht das Zeichen BT-1 "Geschwindigkeitsbegrenzung" mit der Zahl 10 und dem Zusatzzeichen "Szyny napawane" (Schienen durch Auftragschweißen repariert), und daneben, näher an der Fahrbahn, stehen das Zeichen A-21 "Straßenbahn" und das Zeichen F-10 mit den Fahrtrichtungen auf den Fahrstreifen für Autos. Die Geschwindigkeitsbegrenzung durch dieses Zeichen gilt bis zu der Stelle, an der das aufhebende Zeichen steht - Antwort B.
Das Zeichen BT-1 verbietet dem Straßenbahnfahrer, der auf dem Gleis fährt, an dem es steht, die auf dem Zeichen angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. Das Verbot gilt ab dem Zeichen bis zur nächsten Kreuzung (Abzweigung) der Gleise oder bis zum Zeichen BT-2 "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung". Das aufhebende Zeichen ist also BT-2. Eine Straßenkreuzung ohne Gleise (Antwort A) beendet die Begrenzung für die Straßenbahn nicht, und auch die Haltestelle (Antwort C) hebt sie nicht auf. Das Zusatzzeichen "Szyny napawane" erklärt den Grund - der reparierte Gleisabschnitt verlangt eine langsame Fahrt.
Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 1 und 2 sowie § 82 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale