In welcher Situation darf der Straßenbahnführer einen Passagier einsteigen bzw. aussteigen lassen, der es sehr eilig hat?
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Richtige Antwort
B. Nur an der Haltestelle.
Erklärung
Die Frage betrifft das Ein- und Aussteigenlassen eines Fahrgastes, der es sehr eilig hat. Der Straßenbahnfahrer darf das nur an einer Haltestelle tun - die Antwort B.
Eine Haltestelle ist ein Ort, der für sicheres Ein- und Aussteigen eingerichtet ist: Der Fahrgast steigt auf einen Bahnsteig oder einen Gehweg aus und nicht auf die Fahrbahn, auf der Autos fahren. Das Öffnen der Türen während des Wartens auf den Ampelwechsel (Antwort A) oder außerhalb der Haltestelle auf Bitte des Fahrgastes (Antwort C) könnte damit enden, dass der aussteigende Fahrgast angefahren wird. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet, die Türen des Fahrzeugs zu öffnen und auszusteigen, ohne sich zu vergewissern, dass dies keine Gefahr für die Verkehrssicherheit verursacht. Die Eile eines Fahrgastes ist kein Grund, sein Leben zu riskieren.
Rechtsgrundlage: Art. 45 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)