Łatweprawko
Frage Nr. 10808 2 Pkt. Fachfrage DD1

Der Transport eines Kindes im Alter unterhalb von 3 Jahren in einem PkW ist:

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Richtige Antwort

B. zulässig, soweit der PkW mit Sicherheitsgurten und einem Kindersitz ausgestattet ist.

Erklärung

Die Frage betrifft die Beförderung eines Kindes unter 3 Jahren in einem Pkw. Das ist erlaubt, wenn das Fahrzeug mit Sicherheitsgurten und einem Kindersitz ausgestattet ist - Antwort B.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet es, ein Kind unter 3 Jahren in einem Fahrzeug der Klassen M1, N1, N2 und N3 zu befördern, das nicht mit Sicherheitsgurten und einem Kindersitz oder mit Sicherheitsgurten und einer anderen Rückhalteeinrichtung ausgestattet ist. Ein Pkw gehört zur Klasse M1, also schließt das Fehlen von Gurten (Antwort A) die Beförderung eines solchen Kindes aus. Das Verbot ist aber nicht absolut (Antwort C) - wenn das Fahrzeug Gurte und einen Kindersitz hat, der zu Gewicht und Größe des Kindes passt, ist die Beförderung erlaubt. Ein kleines Kind darf nicht auf dem Schoß eines Erwachsenen befördert werden, weil bei einem Zusammenstoß niemand es in den Armen halten kann.

Rechtsgrundlage: Art. 45 Abs. 2 Nr. 5 und Art. 39 Abs. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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