Łatweprawko
Frage Nr. 4064 3 Pkt. Grundfrage PT

Soll man gegenüber den sich auffallend verhaltenden Fußgängern das Prinzip des begrenzten Vertrauens anwenden?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren wir mit der Straßenbahn eine enge Straße entlang, an der ein Auto mit einer Hebebühne steht; um das Auto herum und an den Gleisen gehen Fußgänger, und manche treten direkt vor der Straßenbahn auf die Fahrbahn. Gegenüber Fußgängern, die sich sichtbar auffällig verhalten, muss man den Grundsatz des eingeschränkten Vertrauens anwenden - die Antwort JA.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt, darauf zu vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Vorschriften einhalten, es sei denn, die Umstände deuten darauf hin, dass sie sich anders verhalten könnten. Fußgänger, die die Fahrbahn an einer unerlaubten Stelle überqueren, die an den Gleisen entlanggehen oder die mit Arbeiten am Auto mit der Hebebühne beschäftigt sind, sind genau ein solcher Umstand. Sie können jederzeit vor der Straßenbahn auf die Gleise treten. Sie verringern also die Geschwindigkeit, geben bei Bedarf ein Warnsignal mit der Klingel und sind bereit, die Straßenbahn anzuhalten.

Rechtsgrundlage: Art. 4 und Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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