Welcher von den genannten Gegenständen gehört zur Pflichtausstattung jedes PkWs?
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A. Rückstrahlendes Warndreieck..
Erklärung
Auf dem Foto liegen ein Warndreieck, Packungen mit Ersatzglühlampen und eine Freisprecheinrichtung für das Telefon. Zur Pflichtausstattung jedes Pkw gehört das Warndreieck - Antwort A. Ein Satz Ersatzglühlampen (B) und eine Freisprecheinrichtung (C) sind zusätzliche Ausstattung, keine Pflicht.
Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge bestimmt, dass ein Kraftfahrzeug mit einem Warndreieck ausgestattet wird, das auf der Straße aufgestellt wird, um vor einem liegen gebliebenen Fahrzeug zu warnen, sowie mit einem Feuerlöscher; nur ein einspuriges Motorrad muss kein Warndreieck haben. Das Warndreieck muss funktionstüchtig und zugelassen sein, denn wenn es bei einer Kontrolle oder einer technischen Untersuchung fehlt, ist das ein Problem, und bei einer Panne eine echte Gefahr. Ersatzglühlampen erleichtern es, eine durchgebrannte Leuchte unterwegs zu reparieren, und eine Freisprecheinrichtung erlaubt es, während der Fahrt legal zu telefonieren, aber die Vorschriften verlangen sie nicht.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Nr. 13 der Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung