Darf man in einer Strassenbucht, die zu sehen und so markiert ist, jedes beliebige Fahrzeug analten, um den Passagier abzusetzen?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto befindet sich am rechten Fahrbahnrand eine Haltebucht mit einem Wartehäuschen und dem Zeichen D-15 "Bushaltestelle", und dort wartet eine Frau auf den Bus. In einer so gekennzeichneten Haltebucht dürfen Sie mit einem Pkw nicht anhalten, auch nicht kurz, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten in einer Entfernung von weniger als 15 m vom Pfosten oder von der Tafel, die die Haltestelle kennzeichnet, und an einer Haltestelle mit Haltebucht auf der ganzen Länge der Bucht. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass das Zeichen D-15 die Stelle kennzeichnet, an der Busse im Linienverkehr halten. Ein Auto in der Haltebucht zwingt den Bus, auf der Fahrbahn zu halten, und die Fahrgäste, zwischen den Autos einzusteigen. Den Fahrgast lassen Sie vor der Haltebucht oder dahinter aussteigen, außerhalb der 15-Meter-Zone.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 51 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale