Ist auf diesem Randstreifen der Aufenthalt eines Fahrzeuges erlaubt?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen, die als Strecke S7 verläuft - die grüne Tafel mit der Streckennummer ist typisch für Schnellstraßen. Rechts haben Sie einen befestigten Seitenstreifen hinter der durchgezogenen Randlinie P-7b. Auf dem Seitenstreifen neben der durchgezogenen Linie dürfen Sie nicht halten, und auf einer Schnellstraße ist das Parken außerhalb der dafür bestimmten Stellen verboten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs auf dem Seitenstreifen neben einer durchgezogenen Linie, die den Fahrbahnrand markiert, und die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt, dass die Linie P-7b das Verbot bedeutet, mit einem Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy) auf den Seitenstreifen zu fahren; das Gesetz verbietet außerdem gesondert das Halten und Parken auf einer Autobahn oder Schnellstraße an anderen als den dafür bestimmten Stellen. Der Standstreifen dient nur Fahrzeugen, die aus technischen Gründen liegen geblieben sind, und wer ihn ohne Grund belegt, blockiert den Weg für die Rettungskräfte. Das Parken planen Sie auf einem Rastplatz (MOP) oder Parkplatz.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 86 Abs. 8 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale