Dürfen Sie das Fahrzeug in der sichtbaren Bucht parken?
Richtige Antwort zeigen
Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Auf dem Foto ist rechts an der Straße eine Haltebucht zu sehen, und daneben steht ein Pfosten mit dem Zeichen D-15 "Bushaltestelle". Die Bucht dient Bussen zum Halten an der Haltestelle; das Parken darin ist auf ihrer ganzen Länge verboten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs in einer Entfernung von weniger als 15 m vom Pfosten oder von der Tafel, die die Haltestelle kennzeichnet, und an einer Haltestelle mit Haltebucht - auf der ganzen Länge der Bucht. Wenn schon das Halten verboten ist, dürfen Sie dort erst recht nicht parken. Ein Auto in der Bucht zwingt den Bus, auf der Fahrbahn zu halten, und die Fahrgäste, zwischen Autos einzusteigen - deshalb drohen für ein solches Parken ein Bußgeld (Strafzettel) und das Abschleppen.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 51 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale