Wirst du in dieser Situation über das Ende der Vorfahrtsstraße informiert?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht rechts das Zeichen D-2 "Ende der Vorfahrtsstraße" - eine gelbe Raute mit einem schwarzen Querstreifen - und darunter das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren"; weiter vorne sieht man eine Begrenzung auf 50 km/h und eine Kreuzung. Sie werden darüber informiert, dass die Vorfahrtsstraße gerade endet. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-2 das Ende der Vorfahrtsstraße bedeutet und dass das Zeichen A-7 vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße warnt und verlangt, den Fahrzeugen auf ihr die Vorfahrt zu gewähren. Diese Zeichen zusammen bedeuten, dass sich Ihre Rolle ändert: Bis jetzt haben andere Ihnen die Vorfahrt gewährt, ab der nächsten Kreuzung gewähren Sie anderen die Vorfahrt. Sie fahren langsamer und bereiten sich auf das Anhalten vor.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 3 und § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale