Łatweprawko
Frage Nr. 2495 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2CC1DD1

Ist man beim Verlassen der Kriechspur dazu verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße) mit drei Fahrstreifen auf dem äußersten rechten Fahrstreifen. Das blaue Zeichen D-14 "Ende eines Fahrstreifens" am Straßenrand und der Vorankündigungspfeil (Einordnungspfeil) P-9 auf der Fahrbahn zeigen, dass dieser Fahrstreifen gleich endet und Sie auf den benachbarten wechseln müssen; im oberen Teil des Bildes blinkt der linke Blinker. Wenn Sie den Fahrstreifen verlassen, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer den Fahrstreifen nur mit besonderer Vorsicht wechseln darf. Dabei gewährt er den Fahrzeugen auf dem Fahrstreifen, auf den er wechselt, die Vorfahrt und zeigt die Absicht rechtzeitig mit dem Blinker an. Das Ende des Fahrstreifens gibt Ihnen kein Vorrecht: Der Fahrer auf dem linken Fahrstreifen sieht vielleicht nicht, dass Ihr Fahrstreifen endet. Sie schalten den linken Blinker ein, prüfen den Spiegel und den toten Winkel und wechseln in eine Lücke.

Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 1, 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 49 Abs. 5 und § 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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