Łatweprawko
Frage Nr. 7782 1 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Sie fahren die rechte Fahrspur. Dürfen Sie in der Kreuzung rechts abbiegen?

Sie fahren die rechte Fahrspur. Dürfen Sie in der Kreuzung rechts abbiegen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrbahn in einem Baustellenbereich, zwischen Lärmschutzwänden. Die Fahrbahnmarkierung ist vorübergehend und gelb: Auf Ihrem Fahrstreifen ist der alte weiße Pfeil mit gelben Linien durchgestrichen, und davor ist ein gelber Pfeil P-8b zum Rechtsabbiegen aufgemalt; ein weiterer gelber Pfeil weiter vorn auf diesem Fahrstreifen zeigt ebenfalls nach rechts. An der Kreuzung dürfen Sie also nach rechts abbiegen - das ist die einzige erlaubte Richtung von Ihrem Fahrstreifen aus. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt: Wenn auf der Straße weiße und gelbe Zeichen stehen, die ein unterschiedliches Verhalten anzeigen, muss der Fahrer die gelben Zeichen befolgen. Außerdem bedeutet ein Richtungspfeil, dass die Fahrt von dem Fahrstreifen, auf dem er aufgemalt ist, nur in die Richtung des Pfeils erlaubt ist. Die weiße dauerhafte Markierung ist an dieser Stelle ungültig - es zählt die gelbe, die auf dem rechten Fahrstreifen das Rechtsabbiegen vorschreibt. Wenn Sie geradeaus fahren wollten, müssten Sie vorher auf den linken Fahrstreifen wechseln. Auf Abschnitten, die gerade umgebaut oder repariert werden, achten Sie auf die Farbe der Linien und Pfeile, denn die Aufteilung der Fahrstreifen ist oft anders als sonst.

Rechtsgrundlage: § 85 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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