Dürfen Sie an dieser Kreuzung vom linken Fahrstreifen nach rechts abbiegen?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen auf einen Kreisverkehr zu, der mit den Zeichen A-7 und C-12 gekennzeichnet ist. Auf Ihrem Fahrstreifen ist ein kombinierter Pfeil geradeaus und nach links aufgemalt, auf dem rechten Fahrstreifen ein Pfeil nach rechts. Von dem Fahrstreifen, auf dem Sie sich befinden, ist das Rechtsabbiegen nicht erlaubt. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass man von einem Fahrstreifen mit Richtungspfeil nur in die Richtung fahren darf, die der Pfeil zeigt, und dass kombinierte Pfeile die Fahrt in die gezeigten Richtungen erlauben. Ihr Fahrstreifen hat Pfeilspitzen geradeaus und nach links - das Rechtsabbiegen ist dem rechten Fahrstreifen vorbehalten. Würden Sie vom linken Fahrstreifen rechts abbiegen, würden Sie die Fahrlinie des Autos auf dem rechten Fahrstreifen kreuzen. Wenn Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt verlassen wollen, wechseln Sie auf den rechten Fahrstreifen, bevor Sie in die Kreuzung einfahren.
Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)