Darf man in der dargestellten Situation das Fahrzeug auf dem rechten Randstreifen anhalten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften. Den rechten Fahrbahnrand markiert die unterbrochene Randlinie P-7a, und dahinter liegt ein unbefestigter Seitenstreifen. Auf einem solchen Seitenstreifen ist das Halten erlaubt. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Linie P-7a den Fahrbahnrand markiert; das Verbot, auf den Seitenstreifen zu fahren, gilt erst bei der durchgezogenen Linie P-7b. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt das Halten an einer Stelle, an der das Fahrzeug aus ausreichender Entfernung sichtbar ist und keine Gefahr oder Behinderung verursacht, und außerhalb geschlossener Ortschaften soll das Fahrzeug beim Parken nach Möglichkeit außerhalb der Fahrbahn stehen - genau auf dem Seitenstreifen. Auf der Fahrbahn neben der unterbrochenen Linie, die ihren Rand markiert, dürfen Sie nicht halten, deshalb fahren Sie mit dem ganzen Auto auf den Seitenstreifen.
Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 1 und 3 sowie Art. 49 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 86 Abs. 8 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale