Łatweprawko
Frage Nr. 13200 3 Pkt. Grundfrage B
Bild zur Frage: Falls das Fahrzeug auf dem Bahnübergang defekt wird, soll man es unmittelbar vom Bahnübergang entfernen?

Falls das Fahrzeug auf dem Bahnübergang defekt wird, soll man es unmittelbar vom Bahnübergang entfernen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie im Winter an einen Bahnübergang ohne Schranken heran; vor den Gleisen stehen das Zeichen B-20 "STOP", ein Andreaskreuz und eine Lichtzeichenanlage mit zwei roten Lichtern. Wenn ein Fahrzeug auf dem Bahnübergang liegen bleibt, muss man es unverzüglich vom Bahnübergang entfernen. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt: Wenn ein Fahrzeug auf einem Bahnübergang liegen bleibt, ist der Fahrer verpflichtet, es unverzüglich vom Bahnübergang zu entfernen, und wenn das nicht möglich ist, den Führer des Schienenfahrzeugs vor der Gefahr zu warnen. Ein Zug braucht zum Bremsen Hunderte von Metern und kann einem Hindernis nicht ausweichen, deshalb zählt jede Sekunde: Wenn der Motor ausgegangen ist, versuchen Sie, ihn zu starten, und wenn das nicht geht, schieben Sie das Auto von den Gleisen - mit den Mitfahrern, mit Hilfe anderer Fahrer oder, wenn nötig, im ersten Gang mit dem Anlasser. Wenn sich das Fahrzeug nicht bewegen lässt, bringen Sie die Menschen aus dem Gleisbereich, und Sie selbst laufen an den Gleisen entlang in die Richtung, aus der ein Zug kommen kann, und geben dem Lokführer Zeichen, zum Beispiel indem Sie mit etwas Auffälligem winken; Sie rufen auch die 112 an. Damit es nicht dazu kommt, vergewissern Sie sich vor der Einfahrt, dass hinter dem Bahnübergang Platz zum Weiterfahren ist, und Sie schalten auf den Gleisen nicht.

Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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