Łatweprawko
Frage Nr. 8305 3 Pkt. Grundfrage B

Darf man in dieser Situation auf den Bahnübergang einfahren?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einen Bahnübergang über eine elektrifizierte Strecke zu; die Schranken auf beiden Seiten der Straße gehen gerade hoch und sind auf halbem Weg zwischen waagerechter und senkrechter Stellung, und die Ampel am Bahnübergang zeigt rotes Blinklicht. Sie dürfen nicht auf den Bahnübergang fahren. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet dem Fahrer, um geschlossene Schranken oder Halbschranken herumzufahren und auf den Bahnübergang zu fahren, wenn das Senken der Schranken begonnen hat oder das Heben noch nicht beendet ist, und die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass ein rotes Blinklicht oder zwei abwechselnd blinkende rote Lichter das Verbot bedeuten, hinter die Ampel oder eine andere Einrichtung zu fahren, die diese Signale gibt. Es spielt keine Rolle, ob die Schranken gerade sinken oder hochgehen - solange sie nicht ganz oben sind und das rote Licht blinkt, ist der Bahnübergang geschlossen, weil ein Zug direkt hinter der Kurve sein kann oder aus der anderen Richtung ein weiterer kommt. Sie halten vor der Ampel oder der Haltelinie an, fahren nicht an den Fahrzeugen vorbei, die vor dem Bahnübergang warten, und fahren erst los, wenn die Schranken senkrecht stehen und das Signal erloschen ist.

Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 98 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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