Darf man auf der gefahrenen Spur an der nächsten Verbindungsstrecke zwischen den Fahrbahnen umkehren?
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Richtige Antwort
JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße); vor Ihnen stehen an den Rändern Zeichen F-10 und Wegweiser, und auf Ihrem Fahrstreifen ist ein Pfeil geradeaus und nach links aufgemalt; im Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen gibt es eine Querverbindung (łącznik). Von Ihrem Fahrstreifen dürfen Sie an der nächsten Querverbindung zwischen den Fahrbahnen wenden - die Antwort JA.
Ein Richtungspfeil, der das Linksabbiegen erlaubt und auf dem äußersten linken Fahrstreifen aufgemalt ist, bedeutet auch die Erlaubnis zum Wenden, es sei denn, das Zeichen B-23 verbietet es oder der Verkehr wird durch eine Richtungsampel S-3 (mit Pfeilen) geregelt. Im Video gibt es weder ein Wendeverbot noch eine Richtungsampel, also dürfen Sie vom linken Fahrstreifen über die Querverbindung im Grünstreifen wenden. Beim Wenden gewähren Sie den Fahrzeugen die Vorfahrt, die auf der anderen Fahrbahn fahren, auf die Sie einfahren, und Sie wenden nur, wenn Sie andere nicht gefährden und nicht behindern. Sie schalten rechtzeitig den linken Blinker ein und werden langsamer.
Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 5 und 6 Nr. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)