Ist das Rückwärtsfahren auf einer Schnellsstraße erlaubt?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie im Nebel auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen. Rechts stehen die Zeichen D-3 "Einbahnstraße" und D-7 "Schnellstraße". Sie dürfen auf der Schnellstraße nicht rückwärtsfahren. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Rückwärtsfahren auf einer Schnellstraße, auf einer Autobahn, in einem Tunnel, auf einer Brücke und auf einer Überführung. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest, dass das Zeichen D-7 den Anfang oder die Fortsetzung einer Schnellstraße kennzeichnet. Auf der Schnellstraße liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei bis zu 120 km/h, und die Fahrer rechnen nicht mit einem Fahrzeug, das auf dem Fahrstreifen rückwärts fährt. Das Zeichen D-3 informiert nur darüber, dass es eine Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung ist - das Verbot des Rückwärtsfahrens folgt allein daraus, dass es eine Schnellstraße ist. Ein Irrtum bei der Ausfahrt kostet nur Zeit - Sie fahren bis zur nächsten Anschlussstelle und wenden dort.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 48 Abs. 1 und § 44 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale