Dürfen Sie in dieser Situation die Kreuzung befahren und weiterfahren?
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NEIN
Erklärung
Im Video nähern Sie sich einer Kreuzung in einer Wohnsiedlung, die ein Polizeibeamter betritt, der den Verkehr regelt; er stellt sich in ihre Mitte, mit dem Gesicht zu Ihnen, zuerst mit nach oben erhobenem Arm und dann mit waagerecht zur Seite ausgestreckten Armen. In dieser Situation dürfen Sie nicht in die Kreuzung einfahren und weiterfahren - die Antwort NEIN.
Wenn die Person, die den Verkehr regelt, den herankommenden Fahrzeugen mit dem Gesicht oder mit dem Rücken zugewandt ist, bedeutet diese Haltung ein Verbot, in die Kreuzung einzufahren. Auch ein waagerecht ausgestreckter Arm quer zur Fahrtrichtung der herankommenden Fahrzeuge bedeutet ein Verbot. Das Heben des Arms nach oben kündigt nur einen Wechsel des Zeichens an - es ist keine Erlaubnis. Sie halten also vor der Kreuzung an und warten, bis sich der Polizeibeamte mit der Seite zu Ihnen dreht. Anweisungen und Zeichen der Person, die den Verkehr regelt, gehen Lichtzeichen und Verkehrszeichen vor, also befolgen Sie sie an erster Stelle.
Rechtsgrundlage: § 108 Abs. 3-5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)