Haben Sie auf dieser Kreuzung beim Linksabbiegen Vorfahrt vor den von rechts kommenden Fahrzeugen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren wir durch eine schmale Straße in einer Wohnsiedlung zwischen Wohnblocks, an geparkten Autos entlang, in Richtung einer Kreuzung, vor der die Zeichen A-5 "Kreuzung" und D-6 "Fußgängerüberweg" stehen. Wenn Sie dort links abbiegen, haben Sie keine Vorfahrt vor den Fahrzeugen von rechts - die Antwort NEIN.
Das Zeichen A-5 kündigt eine gleichrangige Kreuzung (Kreuzung ohne Vorfahrtsregelung) an, an der keine Zeichen die Vorfahrt regeln. Dann entscheidet die Rechts-vor-links-Regel: Sie gewähren dem Fahrzeug von rechts die Vorfahrt, und beim Linksabbiegen zusätzlich den Fahrzeugen aus der Gegenrichtung, die geradeaus fahren oder rechts abbiegen. Das Fahrzeug von rechts hat also Vorfahrt vor Ihnen, egal ob Sie geradeaus fahren oder abbiegen. An Kreuzungen in Wohnsiedlungen verdecken oft geparkte Autos und Hecken die Sicht, also fahren Sie langsam heran und schieben sich erst dann vor, wenn Sie die Straße von rechts sehen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihnen jemand die Vorfahrt gewährt, weil er "langsamer fährt".
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 5 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale