Sollen Sie auf der Kreuzung beim Linksabbiegen den von rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren?
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JA
Erklärung
Im Video fahren wir durch eine schmale Straße in einer Wohnsiedlung zwischen Wohnblocks, an geparkten Autos entlang, in Richtung einer Kreuzung, vor der die Zeichen A-5 "Kreuzung" und D-6 "Fußgängerüberweg" stehen. Wenn Sie dort links abbiegen, sind Sie verpflichtet, den Fahrzeugen von rechts die Vorfahrt zu gewähren - die Antwort JA.
Das Zeichen A-5 warnt vor einer Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, also vor einer gleichrangigen Kreuzung (Kreuzung ohne Vorfahrtsregelung). Dort gilt die Regel aus dem Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym): Ein Fahrzeugführer, der sich der Kreuzung nähert, gewährt dem Fahrzeug von rechts die Vorfahrt, und wenn er links abbiegt, auch den Fahrzeugen aus der Gegenrichtung, die geradeaus fahren oder rechts abbiegen. Beim Linksabbiegen haben Sie also die meisten Pflichten: Sie lassen die Fahrzeuge von rechts und aus der Gegenrichtung vorbei, und beim Abbiegen auch die Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, in die Sie einfahren. Vorfahrt vor Ihnen hat auch die Straßenbahn, egal aus welcher Richtung sie kommt.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 und 2 sowie Art. 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 5 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale