Sie haben vor, schräg links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?
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NEIN
Erklärung
Im Video kommen Sie auf einer Straße zwischen Bäumen an eine Kreuzung; rechts, teilweise von Ästen verdeckt, steht das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" mit einem Zusatzzeichen, das den Verlauf der Vorfahrtsstraße zeigt. Sie wollen schräg nach links abbiegen, und von rechts kommt auf der Vorfahrtsstraße ein Fahrzeug. Sie haben keine Vorfahrt vor ihm. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen A-7 vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße warnt und das Zusatzzeichen T-6c darunter den tatsächlichen Verlauf dieser Straße zeigt; das Zeichen bedeutet, dass Sie jedem Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt gewähren. Das schräge Linksabbiegen ist lang und kreuzt beide Verkehrsrichtungen, deshalb warten Sie, bis die Straße auf beiden Seiten frei ist, und fahren erst dann ein.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)