- Auf einen Blick
- Gruppe
- Zusatzschilder zu Verkehrszeichen · 41 von 49
- Form
- Rechteck unter dem Zeichen
- Farben
- Weißer Grund, schwarzes Symbol oder Text
- Rechtsgrundlage
- § 28 der Verordnung über Verkehrszeichen und Signale
- Prüfungsfragen
- Keine im Fragenkatalog
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T-26 Zusatzschild: Park- oder Halteverbot gilt für eine Platzseite
Was es bedeutet
Unter dem Zeichen B-35 oder B-36 auf einem Platz zeigt es, auf welcher Seite des Platzes das Verbot gilt.