Bist du in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein?
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JA
Erklärung
Über der Autobahn hängt eine Schilderbrücke mit Wechselverkehrszeichen: die Aufschrift "A2 otwarta do Berlina" (A2 bis Berlin offen) und über jedem Fahrstreifen ein rotes Dreieck mit Ausrufezeichen, also die Lichtversion des Zeichens A-30 "Andere Gefahr". Jedes Warnzeichen verpflichtet zu besonderer Vorsicht. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale besagt, dass Verkehrszeichen auch als Lichtzeichen vorkommen und dass Warnzeichen die Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht verpflichten. Das Dreieck über einem Fahrstreifen gilt genau für diesen Fahrstreifen. Auf der Autobahn kündigt ein solches Signal meist einen Stau, einen Unfall, Bauarbeiten oder schlechtes Wetter weiter vorne an - Sie vergrößern den Sicherheitsabstand, gehen vom Gas und beobachten die nächsten Tafeln.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale