Wirst du in der dargestellten Situation vor einer Kreuzung mit einer untergeordneten Einbahnstraße gewarnt?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht rechts das Zeichen A-6e "Einmündung einer Einbahnstraße von links": Die dicke senkrechte Linie ist Ihre Vorfahrtsstraße, und der dünne Pfeil, der von links kommt, ist die untergeordnete Einmündung, aus der Fahrzeuge nur auf Ihre Straße fahren können. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass A-6d und A-6e vor einer Kreuzung mit einer untergeordneten Einbahnstraße warnen, deren Einmündung auf der auf dem Zeichen gezeigten Seite liegt. Sie fahren auf der Vorfahrtsstraße, aber das Zeichen wird aufgestellt, damit Sie mit Fahrzeugen rechnen, die von links in den Verkehr einfahren - auf dem Foto sieht man weiter vorne die Fahrbahn, die von links dazukommt. Sie biegen nicht in diese Einmündung ab, weil die Straße eine Einbahnstraße in Richtung Ihrer Fahrbahn ist.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 4 Nr. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale