Gilt das abgebildete Verbot nur einschließlich bis zur nächsten Kreuzung?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie außerhalb der Stadt auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße) und fahren an einem Lkw mit Sattelauflieger vorbei; links steht das Zeichen B-23 "Wenden verboten". Das sichtbare Verbotszeichen gilt nur bis einschließlich zur nächsten Kreuzung. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-23 "Wenden verboten" den Fahrzeugführern das Wenden bis einschließlich zur nächsten Kreuzung verbietet, und das Zeichen B-24 "Ende des Wendeverbots" die Aufhebung des Verbots vor der Kreuzung bedeutet. Das Wort "einschließlich" ist wichtig: Sie dürfen weder auf dem Abschnitt zwischen dem Zeichen und der Kreuzung wenden noch auf der Kreuzung selbst, zum Beispiel über die Einmündung einer Querstraße. Hinter der Kreuzung endet das Verbot von selbst, es sei denn, es wird durch ein weiteres Zeichen wiederholt; es kann auch früher enden, wenn der Straßenbaulastträger (Straßenverwaltung) das Zeichen B-24 aufstellt. Zum Vergleich: Nach der allgemeinen Regel gelten die meisten Verbote, z. B. aus B-25 oder B-33, bis zur nächsten Kreuzung, und B-23 unterscheidet sich dadurch, dass es auch die Kreuzung selbst umfasst. Hinter dem Zeichen B-23 dürfen Sie auch nicht durch eine Lücke im Mittelstreifen wenden.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 5 und 6 sowie § 32 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale