Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug vor dem Zeichen am Fahrbahnrand anhalten?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie in einer Ortschaft eine Straße entlang; rechts steht das Zeichen B-36 "Halteverbot" mit dem Zusatzzeichen T-25c - einem Pfeil nach unten -, und entlang der Fahrbahn verläuft ein unbefestigter Seitenstreifen. Sie dürfen vor dem Zeichen nicht auf dem Seitenstreifen halten, weil dort das Verbot noch gilt. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-36 ein Halteverbot für Fahrzeuge bedeutet und für die Straßenseite gilt, auf der es steht, und das Zusatzzeichen T-25c unter dem Zeichen zeigt die Aufhebung des Verbots an. Ein Zeichen mit einem solchen Zusatzzeichen steht also am Ende der Verbotszone: Vor ihm gilt das Verbot noch, hinter ihm endet es. Ein Halt direkt vor dem Pfosten ist ein Halt an einer Stelle, für die das Verbot gilt, und genauso verboten wie hundert Meter früher. Der Seitenstreifen ändert nichts, weil das Verbot die ganze rechte Straßenseite umfasst - Fahrbahn, Seitenstreifen und Gehweg. Die einzige Ausnahme ist ein Stillstand, der durch die Verkehrsbedingungen oder Verkehrsvorschriften erzwungen wird, zum Beispiel das Anhalten vor einem Fußgänger, der die Straße überquert. Wenn Sie halten wollen, fahren Sie ein paar Meter weiter, hinter das Zeichen, wo das Halten auf dem Seitenstreifen schon erlaubt ist, sofern keine andere Vorschrift es verbietet.
Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 7 Nr. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale