Łatweprawko
Frage Nr. 10213 2 Pkt. Grundfrage B

Ist das Parken an dieser Stelle erlaubt?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video nähern Sie sich einer Kreuzung an einer Anschlussstelle: Von links kommt eine Straße unter einer Brücke (Überführung) hervor, die Verkehrsinseln an der Zufahrt sind mit rot-weißen Leittafeln gekennzeichnet, links ist eine Sperrfläche, und Ihre Straße biegt entlang von Schutzplanken nach rechts ab, mit einer durchgezogenen Randlinie. Das Parken ist an dieser Stelle nicht erlaubt. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs auf einer Kreuzung und in einer Entfernung von weniger als 10 m von der Kreuzung sowie auf der Fahrbahn neben einer durchgezogenen Linie, die den Rand der Fahrbahn kennzeichnet. Wenn das Halten verboten ist, ist das Parken, also das Abstellen eines Fahrzeugs für länger als eine Minute, erst recht verboten. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt außerdem, dass das Einfahren in die Sperrfläche P-21 und das Halten darauf verboten sind. Halten und Parken sind überhaupt nur dort erlaubt, wo das Fahrzeug aus ausreichender Entfernung sichtbar ist und keine Gefahr oder Behinderung für den Verkehr verursacht - und hier biegt die Straße in einem Bogen hinter den Schutzplanken ab, also wäre ein stehendes Auto erst im letzten Moment zu sehen. Wenn Sie anhalten müssen, fahren Sie über die Kreuzung und suchen eine Stelle außerhalb davon, am rechten Rand, dort, wo die Randlinie unterbrochen ist oder es eine Haltebucht gibt.

Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 1 und 5, Art. 46 Abs. 1 und Art. 2 Nr. 30 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 90 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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