Darf man in dieser Situation geradeaus über die Kreuzung fahren?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in einer Ortschaft auf einer schmalen Straße und nähern sich einer Kreuzung; rechts steht das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" und darunter das blaue Zeichen C-4 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links hinter dem Zeichen"; geradeaus, auf der anderen Seite der Kreuzung, ist das Zeichen B-2 "Einfahrt verboten" zu sehen. Sie dürfen nicht geradeaus über die Kreuzung fahren. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Gebotszeichen von C-1 bis C-11 den Fahrzeugführer verpflichten, in die Richtung der Pfeile zu fahren, und dass sie an der nächsten Kreuzung gelten; C-4 schreibt vor, hinter dem Zeichen links abzubiegen, daher sind Geradeausfahren und Rechtsabbiegen ausgeschlossen. Das bestätigt das Zeichen B-2, das ein Verbot der Einfahrt von Fahrzeugen in die Straße von der Seite bedeutet, an der es steht - die Straße geradeaus ist eine Einbahnstraße und führt in Ihre Richtung, daher würden Sie beim Einfahren gegen die Fahrtrichtung fahren. Das Zeichen A-7 fügt hinzu, dass die Querstraße Vorfahrt hat: Vor dem Linksabbiegen bremsen Sie ab oder halten an, Sie gewähren den Fahrzeugen von links und von rechts die Vorfahrt und biegen erst dann ab, nachdem Sie sich vorher zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet und das Manöver mit dem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) angezeigt haben.
Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)