Dürfen Sie über den Bahnübergang ohne Anhalten überfahren, wenn kein Zug kommt?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine Straße, die zu einem Bahnübergang über zwei Gleise führt; am rechten Rand steht das Zeichen B-20 "STOP", direkt dahinter das Andreaskreuz G-4 mit doppelten Armen, und auf der Fahrbahn sind die Haltelinie P-12 und die Aufschrift STOP aufgemalt. Sie dürfen diesen Bahnübergang nicht ohne Anhalten überqueren, auch wenn kein Zug kommt - die Antwort NEIN.
Das Zeichen B-20 "STOP" vor den Gleisen bedeutet das Verbot, ohne Anhalten einzufahren. Die Linie P-12 zeigt die Stelle, an der Sie anhalten müssen. Das Anhalten ist immer Pflicht, auch wenn die Gleise leer zu sein scheinen - damit Sie sich genau nach beiden Seiten umsehen können. An einem Bahnübergang ohne Schranken ist das die einzige Möglichkeit, sich zu vergewissern, dass kein Zug kommt, denn nichts hält Sie physisch vor den Gleisen auf. Nach dem Anhalten schauen Sie nach links und nach rechts, hören genau hin und fahren erst dann über den Bahnübergang.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 und 4 sowie § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)