Łatweprawko
Frage Nr. 13637 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Dürfen Sie in dieser Situation in den Bahnübergang einfahren, wenn Sie sehen, dass auf der anderen Seite des Übergangs kein Platz zum Weiterfahren ist?

Dürfen Sie in dieser Situation in den Bahnübergang einfahren, wenn Sie sehen, dass auf der anderen Seite des Übergangs kein Platz zum Weiterfahren ist?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Foto nähern Sie sich einem Bahnübergang mit geöffneten Halbschranken und ausgeschalteter Ampel; hinter dem Übergang fahren auf Ihrem Fahrstreifen Autos. Sie dürfen nicht auf den Bahnübergang fahren, wenn Sie sehen, dass auf der anderen Seite kein Platz ist, um weiterzufahren. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet dem Fahrzeugführer, auf den Bahnübergang zu fahren, wenn auf der anderen Seite des Übergangs kein Platz ist, um weiterzufahren. Geöffnete Schranken erlauben es nur dann, auf die Gleise zu fahren, wenn Sie sie gleich wieder verlassen; wenn hinter dem Übergang eine Schlange steht oder die Fahrzeuge vor Ihnen bremsen, bedeutet die Einfahrt das Risiko, zwischen den Schienen anhalten zu müssen - und wenn dann das rote Licht aufleuchtet und sich die Halbschranken senken, sind Sie auf den Gleisen eingeschlossen, während ein Zug unterwegs ist. Die Regel ist dieselbe wie an einer Kreuzung, auf die man nicht fahren darf, wenn kein Platz zum Verlassen ist, nur steht hier mehr auf dem Spiel. Vor den Gleisen halten Sie also an und warten, bis auf der anderen Seite so viel Platz frei ist, dass Ihr ganzes Auto hinter den Übergang passt; erst dann fahren Sie los und überqueren den Übergang, ohne den Gang zu wechseln.

Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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