Befinden Sie sich hier auf einer Vorfahrtsstraße?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie im Nebel auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen in der Stadt hinter einem dunklen Auto; rechts stehen die Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" und C-5 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" und weiter B-33 "70". Sie befinden sich auf einer Vorfahrtsstraße. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" den Anfang oder die Fortsetzung einer Vorfahrtsstraße bedeutet und dass das Zeichen C-5 verpflichtet, an der nächsten Kreuzung geradeaus zu fahren. Die gelbe Raute informiert, dass Ihnen an der nächsten Kreuzung die Fahrzeuge aus den Querstraßen die Vorfahrt gewähren müssen - sie sehen die Zeichen A-7 oder B-20. Die Vorfahrt ist aber keine Garantie: Im Nebel kann ein Fahrer aus einer Seitenstraße Sie zu spät sehen, und das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt besondere Vorsicht beim Heranfahren an jede Kreuzung und bei schlechter Sicht vor. Sie fahren gemäß dem Gebot geradeaus, mit Abblendlicht, langsamer als das Zeichen erlaubt, und beobachten die Einmündungen der Querstraßen, bereit zu bremsen, falls sich jemand die Vorfahrt erzwingt.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 und § 35 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)