Łatweprawko
Frage Nr. 8286 3 Pkt. Grundfrage B

Soll man in dieser Situation auf das Überholen des Radfahrers verzichten?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße im Stadtzentrum; vor Ihnen fährt auf demselben Fahrstreifen ein Radfahrer, links fährt eine Straßenbahn, und rechts steht das Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten" mit dem Zusatzzeichen "nie dotyczy ZTM" (gilt nicht für ZTM, die städtischen Verkehrsbetriebe), weiter vorn ist ein Fußgängerüberweg. In dieser Situation muss man auf das Überholen des Radfahrers verzichten. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, sich vor dem Überholen zu vergewissern, dass er ausreichende Sicht und genug Platz zum Überholen hat, ohne jemanden im Verkehr zu behindern, und beim Überholen eines Fahrrads einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten; es verbietet auch das Überholen auf dem Fußgängerüberweg und unmittelbar davor, wenn der Verkehr dort nicht durch Ampeln oder einen Polizeibeamten geregelt wird. Hier fehlt der Platz: Links fährt die Straßenbahn, deshalb können Sie nicht so weit ausweichen, dass dem Radfahrer ein Meter Abstand bleibt, und vor Ihnen ist ein Überweg. Ein Überholen "auf Kante" zwischen Straßenbahn und Fahrrad führt direkt dazu, dass Sie den Radfahrer anfahren. Sie verringern die Geschwindigkeit, fahren mit sicherem Abstand hinter dem Radfahrer und überholen erst nach dem Überweg, wenn dafür Platz ist.

Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 sowie Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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