Sind Sie verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein, wenn Sie an einem Schulbus vorbeifahren?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße hinter einem orangefarbenen Schulbus mit einer Tafel "Autobus szkolny" (Schulbus) und einem Kindersymbol auf der Rückseite. Wenn Sie an einem Schulbus vorbeifahren, sind Sie immer verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer, der an einem Schulbus vorbeifährt, verpflichtet ist, besonders vorsichtig zu sein. Der Fahrer eines solchen Busses schaltet beim Ein- und Aussteigen der Kinder das Warnblinklicht ein, und wenn der Bus keine Kinder befördert, sollen die Tafeln abgenommen oder verdeckt sein. Die Pflicht gilt bei jedem Vorbeifahren an einem gekennzeichneten Bus - ob er fährt oder steht -, denn Kinder laufen hinter ihm hervor, ohne zu schauen. Sie bremsen ab, vergrößern den Abstand und schauen unter den Bus, ob man die Beine von jemandem sieht.
Rechtsgrundlage: Art. 57a Abs. 1-3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)