Łatweprawko
Frage Nr. 8282 3 Pkt. Grundfrage B
Bild zur Frage: Haben Sie in dieser Situation nach dem Rechtsabbiegen Vorfahrt vor dem Radfahrer?

Haben Sie in dieser Situation nach dem Rechtsabbiegen Vorfahrt vor dem Radfahrer?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Foto stehen Sie an der Zufahrt einer Kreuzung mit Ampeln in der Stadt und wollen nach rechts abbiegen; die Ampel zeigt grünes Licht, und die Querstraße, in die Sie abbiegen, wird direkt hinter der Kreuzung von einer Radfahrerfurt mit rotem Belag gekreuzt, auf der eine Radfahrerin in einem rosa Pullover fährt; daneben ist ein Fußgängerüberweg. Nach dem Rechtsabbiegen haben Sie keine Vorfahrt vor dem Radfahrer auf der Furt. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, der sich einer Radfahrerfurt nähert, besonders vorsichtig zu sein und einem Radfahrer auf der Furt die Vorfahrt zu gewähren; ein Fahrer, der in eine Querstraße abbiegt, muss einem Radfahrer die Vorfahrt gewähren, der geradeaus auf der Fahrbahn, auf dem Radfahrstreifen, auf dem Radweg oder auf einem anderen Teil der Straße fährt, den der Fahrer verlassen will. Direkt nach dem Abbiegen überqueren Sie die Furt, auf der die Radfahrerin schon ist - Ihr grünes Licht gibt Ihnen keine Vorfahrt vor ihr. Sie halten vor der Furt an, bis sie die Furt verlassen hat; beim Rechtsabbiegen prüfen Sie außerdem immer den rechten Spiegel und den toten Winkel, weil ein Radfahrer auf dem Radweg parallel zu Ihnen herankommen kann.

Rechtsgrundlage: Art. 27 Abs. 1 und 1a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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