Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße in der Stadt hinter einem weißen Auto auf eine Kreuzung mit Ampeln zu; die Ampel zeigt grünes Licht, rechts stehen die Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" und D-6 "Fußgängerüberweg", und vor Ihnen ist ein Überweg. Sie sind verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, besonders vorsichtig zu sein, die Geschwindigkeit so zu verringern, dass er einen Fußgänger auf dem Überweg oder einen Fußgänger, der ihn gerade betritt, nicht gefährdet, und ihm Vorrang zu gewähren; es verlangt auch besondere Vorsicht beim Annähern an eine Kreuzung. Grünes Licht befreit nicht von diesen Pflichten - ein Fußgänger kann bei Rot auf den Zebrastreifen treten, und aus einer Querstraße kann jemand trotz des Zeichens einfahren. Das Zeichen A-7 neben der Ampel gilt dann, wenn die Ampel ausgeschaltet ist oder gelbes Blinklicht zeigt. Sie verringern die Geschwindigkeit, beobachten beide Gehwege und die Zufahrten der Kreuzung, halten Abstand zum weißen Auto und fahren weiter, wenn keine Gefahr besteht.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale