Łatweprawko
Frage Nr. 8251 2 Pkt. Grundfrage B
Bild zur Frage: Darf man in dieser Situation hinter die Ampel fahren, soweit man die Fußgänger nicht hindert?

Darf man in dieser Situation hinter die Ampel fahren, soweit man die Fußgänger nicht hindert?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie auf einer breiten Straße in der Stadt auf einen Fußgängerüberweg zu; die Ampel am rechten Fahrbahnrand zeigt rotes Licht, und rechts am Überweg steht ein Fußgänger. Sie dürfen nicht hinter die Ampel fahren, auch wenn Sie die Fußgänger nicht behindern würden - rotes Licht ist ein unbedingtes Einfahrverbot. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das rote Signal der Ampel S-1 das Verbot bedeutet, hinter die Ampel zu fahren, und dass das Fahrzeug wegen dieses Signals vor der Haltelinie anhalten soll und, wenn es keine gibt, vor der Ampel. Das Verbot hängt nicht davon ab, ob jemand auf dem Überweg ist: Die Fußgänger haben in dieser Zeit Grün und vertrauen darauf, dass die Fahrzeuge stehen, und jemand kann im letzten Moment auf den Zebrastreifen treten, hinter einem Pfosten oder einem geparkten Auto hervor. Das bedingte Einfahren "wenn Sie den Verkehr nicht behindern" gilt nur für den grünen Pfeil an der Ampel S-2, die es hier nicht gibt. Sie halten vor der Linie an, warten auf Grün und fahren erst los, nachdem Sie geprüft haben, ob der Überweg frei ist.

Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 Nr. 3 und § 99 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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