Bedeutet dieses Signal, dass Sie auf den Fußgängerüberweg und den Radfahrerüberweg fahren dürfen?
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NEIN
Erklärung
Im Video stehen Sie vor einem Fußgängerüberweg und einer Radfahrerfurt, die mit dem Zeichen D-6b gekennzeichnet sind; die Ampel zeigt zuerst Rot und dann Rot und Gelb gleichzeitig, und über die Radfahrerfurt fahren Radfahrer. Dieses Signal erlaubt Ihnen nicht, auf den Fußgängerüberweg und die Radfahrerfurt zu fahren. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das rote Signal das Verbot bedeutet, hinter die Ampel zu fahren. Die Signale Rot und Gelb, die gleichzeitig leuchten, bedeuten ebenfalls ein Einfahrverbot und kündigen nur an, dass gleich Grün aufleuchtet. Losfahren bei Rot-Gelb ist ein häufiger Fehler - in diesem Moment können Radfahrer und Fußgänger noch dabei sein, die Straße zu überqueren. Sie warten mit dem Fuß auf der Bremse und fahren erst bei Grün los, nachdem Sie sich überzeugt haben, dass die Radfahrerfurt frei ist.
Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie § 47 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale