Befinden Sie sich in dieser Situation auf einer Zweibahnstraße mit einer Fahrbahn mit vier Fahrspuren?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie an einem nebligen Tag auf einer geraden Straße mit einer Fahrbahn. Die Fahrstreifen derselben Richtung sind durch unterbrochene Linien getrennt, und die beiden Richtungen trennt eine doppelte Linie in der Mitte; aus der Gegenrichtung kommt ein silbernes Auto, und vor Ihnen fahren ein Lkw und andere Autos. Sie befinden sich auf einer Straße mit einer Fahrbahn, mit Verkehr in beide Richtungen und mit vier Fahrstreifen. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) definiert einen Fahrstreifen als jeden Längsstreifen der Fahrbahn, der für den Verkehr einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht, egal ob er durch Verkehrszeichen gekennzeichnet ist oder nicht. Die Straße hat eine Fahrbahn, weil beide Verkehrsrichtungen auf einer Fahrbahn verlaufen, die nur durch eine Linie getrennt ist und nicht durch einen Grünstreifen oder eine Schutzplanke; die vier Fahrstreifen sind zwei für Ihre Richtung und zwei für die Gegenrichtung. Der Unterschied ist praktisch wichtig: Der linke Fahrstreifen Ihrer Richtung liegt direkt neben dem Gegenverkehr. Deshalb kehren Sie nach dem Überholen auf den rechten zurück, überfahren die doppelte Linie nicht und denken daran, dass für das Rechtsüberholen auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung andere Regeln gelten als auf einer Fahrbahn mit Verkehr in beide Richtungen.
Rechtsgrundlage: Art. 2 Nr. 7 und Art. 24 Abs. 10 Nr. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)