Markieren in der abgebildeten Situation die roten Rückstrahlpunkte den rechten Straßenrand?
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Richtige Antwort
JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie nachts auf einer Straße, an der entlang Rückstrahler leuchten: links weiße und rechts rote. Das sind punktförmige Rückstrahler, die in die Fahrbahn eingeklebt sind. Die roten markieren den rechten Rand der Fahrbahn, dahinter gibt es also keinen Fahrstreifen mehr. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt ausdrücklich, dass rote punktförmige Rückstrahler auf der Fahrbahn den rechten Fahrbahnrand markieren, während der linke Rand und die Fahrstreifen mit weißen oder gelben Rückstrahlern gekennzeichnet sein können. Die Farbe zeigt Ihnen also im Dunkeln, wo der Asphalt endet: Die roten haben Sie immer auf der rechten Seite, die weißen links oder zwischen den Fahrstreifen.
Rechtsgrundlage: § 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale