Zeigt das unter dem gezeigten Verbotszeichen angebrachte Schild die Entfernung von der Stelle ab, an der dieses Verbot gilt?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto sieht man das Zeichen B-32 mit der Aufschrift "Pobór Opłat" (Mauterhebung), darunter das Zusatzzeichen "100 m" und in der Ferne die Mautstellen. Das Zusatzzeichen T-21 unter dem Verbotszeichen gibt die Entfernung vom Zeichen bis zu der Stelle an, an der das Verbot - hier die Pflicht zum Anhalten - zu gelten beginnt. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zusatzzeichen T-21 unter einem Verbotszeichen die Entfernung vom Zeichen bis zu der Stelle angibt, ab der oder an der das Verbot gilt, im Unterschied zu T-20, das mit Pfeilen die Länge des Abschnitts angibt, für den das Verbot gilt. Das Zeichen B-32 bedeutet die Pflicht, an der festgelegten Stelle anzuhalten; weiterfahren darf man nach einer Erlaubnis oder einem Signal. Das Zusatzzeichen gibt Ihnen Zeit, langsamer zu werden und sich auf dem richtigen Fahrstreifen einzuordnen.
Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 5 Nr. 2 und § 26 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale