Soll man beim Linksabbiegen auf dieser Kreuzung besonders vorsichtig sein?
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JA
Erklärung
Im Video nähern Sie sich in einem Ort auf einer Straße einer Kreuzung; rechts stehen das Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße" mit dem Zusatzzeichen T-6a, auf dem die dicke Linie der Vorfahrtsstraße nach links abbiegt und dünne Linien geradeaus und nach rechts führen, und das Zeichen D-6; vor der Kreuzung ist ein Fußgängerüberweg, und aus der Gegenrichtung kommen Autos. Wenn Sie links abbiegen, fahren Sie weiter auf der Vorfahrtsstraße, aber Sie müssen trotzdem besonders vorsichtig sein. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt besondere Vorsicht beim Heranfahren an eine Kreuzung, bei einer Änderung der Fahrtrichtung und beim Heranfahren an einen Fußgängerüberweg vor, und beim Abbiegen in eine Querstraße muss der Fahrer einem Fußgänger Vorrang gewähren, der über die Fahrbahn der Straße geht, in die er einfährt; die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zusatzzeichen T-6a den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße zeigt. Die Fahrzeuge aus der Gegenrichtung und von rechts fahren auf untergeordneten Straßen und müssten Ihnen die Vorfahrt gewähren, aber die Vorfahrt schützt nicht vor einem Zusammenstoß. Das Linksabbiegen kreuzt die Zufahrt aus der Gegenrichtung und zwei Überwege, deshalb zeigen Sie Ihre Absicht an, ordnen sich zur Mitte der Fahrbahn ein, verlangsamen und beobachten die Fußgänger und die Fahrzeuge auf den untergeordneten Straßen.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1, 2 Nr. 2 und 5, Art. 26 Abs. 1 und 2 sowie Art. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale