Łatweprawko
Frage Nr. 7527 2 Pkt. Fachfrage CC1

Darf man Personen in einem Anhänger befördern, der von einem LKW gezogen wird?

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Richtige Antwort

C. Nein, das ist verboten, es sei denn, dass diese Personen mit Fahrzeugen bestimmter Dienste wie z.B. der Polizei befördert werden.

Erklärung

Die Frage betrifft die Beförderung von Personen in einem Anhänger, der von einem Lkw gezogen wird. Das ist verboten, es sei denn, die Personen werden mit Fahrzeugen bestimmter Dienste befördert, zum Beispiel der Polizei - Antwort C.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet die Beförderung von Personen in einem Anhänger und nennt nur vier Ausnahmen: Kinder zu Schulen und Kindergärten sowie Begleitpersonen, Arbeitsgruppen und Personen, die Ladearbeiten ausführen - aber nur in einem Anhänger, der von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine gezogen wird; außerdem Personen in den Anhängern einer Wegebahn (kolejka turystyczna) und Kinder in einem Anhänger hinter einem Fahrrad. Ein Anhänger hinter einem Lkw steht nicht in dieser Liste, deshalb sind die Antworten A und B falsch; die Ausnahme für Personen, die Ladearbeiten ausführen, gilt für die landwirtschaftliche Zugmaschine und für eine Geschwindigkeit bis 20 km/h. Eine eigene Vorschrift schließt die Anwendung dieser Regeln auf die Beförderung mit Fahrzeugen der Streitkräfte, der Polizei, des Grenzschutzes, des Strafvollzugsdienstes und der Brandschutzeinheiten aus - die Bedingungen der Beförderung legen für sie gesonderte Verordnungen fest.

Rechtsgrundlage: Art. 63 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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