Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem Fußgänger den Vorrang zu gewähren?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie eine breite Straße in der Stadt neben Straßenbahngleisen entlang und nähern sich einem Fußgängerüberweg, der mit dem Zeichen D-6 gekennzeichnet ist; über den Zebrastreifen geht von rechts ein Mann. Sie sind verpflichtet, ihm Vorrang zu gewähren. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, dass ein Fahrer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, besonders vorsichtig ist, die Geschwindigkeit so verringert, dass er einen Fußgänger, der sich auf dem Überweg befindet oder ihn betritt, nicht gefährdet, und einem Fußgänger, der sich auf dem Überweg befindet oder ihn betritt, Vorrang gewährt. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-6 eine Stelle kennzeichnet, die dafür bestimmt ist, dass Fußgänger die Straße überqueren. Sie werden rechtzeitig langsamer, halten vor dem Zebrastreifen an und fahren los, wenn der Fußgänger Ihren Teil der Fahrbahn verlassen hat; Sie drängen ihn nicht mit der Hupe oder durch Heranfahren.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale