Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten, um dem Fußgänger das Überqueren der Straße zu ermöglichen?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie eine Straße in einer Wohnsiedlung zwischen Wohnblöcken entlang; vor Ihnen geht ein älterer Mann über die Fahrbahn, der sich an einer Krücke langsam und sichtbar mühsam bewegt. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten, damit er die Fahrbahn überqueren kann. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrer verpflichtet ist, das Fahrzeug anzuhalten, um einer Person mit Behinderung, die ein besonderes Zeichen benutzt, oder einer Person mit sichtbar eingeschränkter Beweglichkeit das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen - und zwar unabhängig davon, ob sie auf einem Fußgängerüberweg oder außerhalb davon geht. Ein Stock, Krücken, ein Rollstuhl oder ein langsamer, unsicherer Gang sind genau so eine sichtbar eingeschränkte Beweglichkeit. Sie halten in sicherer Entfernung an, hupen nicht und warten geduldig, bis der Fußgänger auf der anderen Seite ist, auch wenn es lange dauert.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 7 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)