Łatweprawko
Frage Nr. 13523 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1TPT
Bild zur Frage: Wenn eine behinderte Person mit einem speziellen weißen Stock die Straße außerhalb eines Fußgängerüberwegs überquert, sind Sie dann verpflichtet, anzuhalten, um ihr das Überqueren zu ermöglichen?

Wenn eine behinderte Person mit einem speziellen weißen Stock die Straße außerhalb eines Fußgängerüberwegs überquert, sind Sie dann verpflichtet, anzuhalten, um ihr das Überqueren zu ermöglichen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto sieht man eine blinde Person mit weißem Stock. Der weiße Stock ist ein besonderes Kennzeichen einer Person mit Behinderung. Wenn eine solche Person die Fahrbahn überquert, auch außerhalb eines Fußgängerüberwegs, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten und ihr das Überqueren zu ermöglichen. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) sagt ausdrücklich: Wenn eine Person mit Behinderung, die ein besonderes Kennzeichen verwendet, oder eine Person mit sichtbar eingeschränkter Beweglichkeit die Fahrbahn überquert, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten, um ihr das Überqueren zu ermöglichen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Person über einen Zebrastreifen geht, und unabhängig davon, ob sie an dieser Stelle formal die Fahrbahn überqueren sollte. Benutzen Sie nicht die Hupe - eine blinde Person kann erschrecken und mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben.

Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 7 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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