Darf man in der dargestellten Situation an der Kreuzung wenden?
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Richtige Antwort
JA
Erklärung
Im Video stehen Sie vor einer Kreuzung in der Stadt, und die Richtungsampel S-3 am linken Rand zeigt nach Rot und Gelb ein grünes Signal mit zwei Pfeilen: nach links und zum Wenden. Sie dürfen also an dieser Kreuzung wenden. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Signale der Richtungsampel S-3 für Fahrzeugführer gelten, die in die vom Pfeil oder von den Pfeilen angezeigten Richtungen fahren, und dass das grüne Signal dieser Ampel bedeutet, dass es beim Fahren in die angezeigte Richtung keinen Konflikt mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt. Ein Pfeil nach links allein würde auf der Ampel S-3 das Wenden nicht erlauben - erst der zusätzliche Pfeil zum Wenden gibt dieses Recht. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Wenden unter Bedingungen, bei denen es die Sicherheit gefährden oder den Verkehr behindern könnte, deshalb wenden Sie sanft vom linken Fahrstreifen aus und vergewissern sich, dass niemand bei Rot einfährt.
Rechtsgrundlage: § 97 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 6 Nr. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)