Ist das Rückwärtsfahren mit einer Zweiwaggonstraßenbahn immer verboten?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto sehen wir eine Straßenbahn aus zwei Wagen auf einem verschneiten Gleis. Das Rückwärtsfahren mit einer Straßenbahn aus zwei Wagen ist nicht immer verboten - die Antwort NEIN.
Rückwärtsfahren ist erlaubt, außer in einem Tunnel, auf einer Brücke, auf einer Überführung, auf der Autobahn und auf der Schnellstraße - in der Praxis fährt der Straßenbahnfahrer zum Beispiel im Betriebshof rückwärts oder wenn die Strecke vor der Straßenbahn blockiert ist. Beim Rückwärtsfahren muss der Fahrer besonders vorsichtig sein, prüfen, ob das Manöver keine Gefahr verursacht, und anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren. Wenn Sie sich nicht selbst vergewissern können, dass hinter dem langen Straßenbahnzug frei ist, sorgen Sie für die Hilfe einer anderen Person. Beim Rückwärtsfahren fahren Sie sehr langsam und schauen oft in die Spiegel.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)