Łatweprawko
Frage Nr. 7371 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Darf man in dieser Situation an der Kreuzung wenden?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf eine Kreuzung mit Ampeln und einem Fußgängerüberweg zu; die Ampeln über der Fahrbahn zeigen grünes Licht, und am linken Rand zeigt die Richtungsampel S-3 einen grünen Pfeil nach links. Sie dürfen an dieser Kreuzung nicht wenden - den Verkehr für die Linksabbieger regelt die Ampel S-3 mit einem Pfeil nur nach links, ohne Pfeil zum Wenden. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Signale der Richtungsampel S-3 für Fahrzeugführer gelten, die in die vom Pfeil angezeigten Richtungen fahren, und dass ein Pfeil auf der Fahrbahn, der das Linksabbiegen vom äußersten linken Fahrstreifen erlaubt, nur dann die Erlaubnis zum Wenden bedeutet, wenn das Wenden nicht durch das Zeichen B-23 verboten ist und der Verkehr nicht durch die Ampel S-3 geregelt wird. Der Pfeil nach links auf der Ampel S-3 garantiert nur für das Linksabbiegen, dass es keinen Konflikt gibt; ein wendendes Auto würde die Fahrlinien von Fahrzeugen kreuzen, die in derselben Phase Grün haben können. Sie biegen also nach links ab und wenden an einer anderen Stelle.

Rechtsgrundlage: § 97 Abs. 1 und 3 sowie § 87 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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