Weist das unter dem Verkehrszeichen angebrachte Schild auf die Entfernung des Verkehrszeichens von der Gefahrenstelle aus hin?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Fahrbahn unter einer Hochstraße, und rechts steht das gelbe dreieckige Warnzeichen A-6d "Einmündung einer Einbahnstraße von rechts" mit dem Zusatzzeichen "120 m". Das Zusatzzeichen T-1 unter dem Warnzeichen zeigt genau die Entfernung des Zeichens von der Gefahrenstelle. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass Warnzeichen normalerweise 150-300 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden, auf Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet, und bis zu 100 m davor auf den übrigen Straßen; wenn diese Entfernung anders ist, bringt man unter dem Zeichen das Zusatzzeichen T-1 an, das die Entfernung des Zeichens von der Gefahrenstelle angibt. Das Zusatzzeichen T-2 würde dagegen die Länge des Abschnitts angeben, auf dem sich die Gefahr wiederholt. Wenn Sie "120 m" sehen, wissen Sie, dass in etwa 120 m von rechts Verkehr aus einer untergeordneten Einbahnstraße einfährt - Sie verringern die Geschwindigkeit und beobachten die rechte Seite.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 und 4 sowie § 5 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale